Unser Leitbild

 

Unsere Grundwerte

Die Arbeitsstelle Frühförderung Bayern (AFFBY) handelt auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sie tritt für gegenseitige Wertschätzung, Empathie und Respekt ein. Dazu gehört es, Verletzungen der Würde von Personen(gruppen) aktiv zu verhindern. Unser Fokus richtet sich dabei insbesondere auf Konflikte im Zusammenhang mit Behinderung und gesellschaftlichen Ungleichheiten. Wir berufen uns dabei auf Aussagen des deutschen Ethikrats und des Instituts für Menschenrechte.

Innerhalb der AFFBY fördern wir die freie Entfaltung der Persönlichkeit und achten die Freiheit jeder Person. Veranstaltungen und Fortbildungsinhalte, die den Frühförderprozess betreffen, beachten die individuellen Freiheitsrechte, inklusive der Rechte an den persönlichen Daten.

Die AFFBY ist gemäß ihrem Auftrag dem Minderheitenschutz verpflichtet. Wir setzen uns in unserem Handlungsfeld aktiv für die Wahrung von Grundrechten, insbesondere der Rechte der Kinder, die in den UN-Konventionen formuliert sind und die Förderung von Gleichstellung und Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen ein und wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung.

 

Unser Verständnis von kindlicher Entwicklung und Behinderung

Die AFFBY versteht kindliche Entwicklung als die Verwirklichung des individuellen Entwicklungspotentials eines Kindes in Wechselwirkung mit seiner Lebenswelt. Behinderung und drohende Behinderung bedeuten, dass dieser Entwicklungsraum durch das Zusammenwirken innerer und äußerer Bedingungen nachhaltig negativ beeinflusst ist. Entwicklung beinhaltet in jedem Fall Anpassungsleistungen eines Kindes und seiner Lebenswelt an die jeweiligen Voraussetzungen und Gegebenheiten, auch bei regressiven Prozessen.

Frühförderung begründet sich durch den Auftrag, den jeweiligen Entwicklungsraum zu erweitern und die individuellen Entwicklungs- und Teilhabeziele des Kindes umzusetzen. Die AFFBY vertritt das menschenrechtliche Verständnis von Behinderung entsprechend der UNCRPD (United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities) und des BTHG (Bundesteilhabegesetz). Sie erkennt an, dass Behinderungen soziale Konstrukte sind und kein legitimer Grund für die Nicht-Anerkennung von Menschenrechten sein dürfen.

 

Unsere Rolle

Unterstützung der bayerischen interdisziplinären Frühförderstellen und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards sind Kernaufgaben der Arbeitsstelle Frühförderung. Dazu stärkt die AFFBY die Mitarbeitenden in der Frühförderung in ihren Aufgaben.

 

Unsere Aufgaben und Tätigkeiten

Hierfür bieten wir den Mitarbeitenden in der Frühförderung Angebote zur Wissenserweiterung nach fachlichen Bedarfen, aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und ethischen Kriterien sowie Möglichkeiten zur Stärkung und Vernetzung untereinander. Dazu zählen u.a. Fort- und Weiterbildungen, mobile Tagesfortbildungen, Tagungen, das Münchner Symposion Frühförderung. Umgekehrt nehmen wir Anregungen und Inhalte aus der Praxis auf, um unser Angebot weiterzuentwickeln. Dazu bieten wir u.a. Arbeitskreise, Beratungsformate und Supervisionsformate an.

Zu unseren Aufgaben zählen u.a. auch die Informationsweitergabe an die Frühförderstellen, das Bereitstellen unabhängiger Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten und die Erreichbarkeit für Anliegen der Frühförderstellen. Wir bieten außerdem Informationsmöglichkeiten für die interessierte Öfentlichkeit. Angegliedert an die Arbeitsstelle Frühförderung ist auch das bayernweite Nachsorgemodell Harl.e.kin für früh- und risikogeborene Kinder und deren Familien.

Dafür werden wir vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Um unsere Aufgaben zu erfüllen, stehen wir im Kontakt und Austausch u.a. mit den Wohlfahrtsverbänden, privaten Trägerschaften und Fachverbänden. Für inhaltliche Fragen stehen wir in fachlichem Austausch mit unserem wissenschaftlichen Beirat und anderen wissenschaftlichen Institutionen.

 

Unsere Arbeitsweise

Wir arbeiten in gegenseitiger Wertschätzung. Wir sehen die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Bereichen und Ebenen als Bereicherung und Grundlage unserer Arbeit. Wir stehen für ein tolerantes, respektvolles, diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeits-und Lernumfeld, in dem die Entwicklungspotentiale jeder Person unterstützt werden. Das bedeutet, unsere Kommunikation untereinander und nach außen ist wertschätzend, gewaltfrei, transparent und auf Augenhöhe.

Wir arbeiten wissenschaftsorientiert und praxisnah, tragen dazu bei, wissenschaftliche Erkenntnisse für die Praxis zugänglich und umgekehrt praktische Erfahrungen für die Wissenschaft nutzbar zu machen.

 

Unsere Grenzen

Jegliche Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie Ableismus, Sexismus, Antisemitismus und Rassismus, ist unvereinbar mit unseren Grundwerten und gefährdet das friedliche und soziale Miteinander und die Freiheit des Lernens. Die Arbeitsstelle setzt sich aktiv für den Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung ein.

Wir fördern einen aufmerksamen, sensiblen und verantwortlichen Umgang mit Themen, die im Zusammenhang mit Behinderung, drohender Behinderung und Ausgrenzung stehen. Geschlossene Weltbilder und spekulative Verfahren, die sich einer transparenten, wissenschaftlichen Begründung und diskursiven Auseinandersetzung entziehen, sind unvereinbar mit unseren Grundwerten und unserer Arbeitsweise.

Diesen Grundsätzen sind neben unseren Mitarbeitenden auch unsere Dozierenden (in der Ausübung ihrer Referententätigkeit bei uns) verpflichtet.