Bayerischer Rahmenvertrag Frühförderung
Aktuelles (Stand 20.12.2024)
Von den Verbänden wurde Folgendes mitgeteilt: der neue Förder- und Behandlungsplan (FuB) wurde bereits gedruckt und ist fälschlicherweise teilweise bei den Kinderärzt*innen und Frühförderstellen schon im Umlauf und Nutzung. Deshalb kann es sein, dass Sie die neue Vorlage ebenfalls schon erreicht.
Die größte Änderung in dem neuen FuB ist die zweite Seite, die hinzugefügt wurde, um eine ICF-CY-orientierte Bedarfsermittlung vornehmen zu können. Im Rahmen der Umstellung auf den neuen Förder- und Behandlungsplan kann die Bearbeitung der ersten Seite mit Berücksichtigung der Unterschriften auf der zweiten Seite bis auf Weiteres nahtlos weiterlaufen.
Die Frühförderstellen bitten wir zu beachten, dass für die Abrechnung beide Seiten anzuliefern sind. Auf der zweiten Seite ist lediglich die Unterschrift zu leisten, bis der neue Rahmenvertrag in Kraft tritt.
Sie finden hier:
den Text des Bayerischen Rahmenvertrage Frühförderung mit den Anlagen in der aktuell gültigen Fassung über:
AOK
Bayerischen Bezirketag
den Text der Gemeinsamen Vollzugshinweise,
Schreiben an Vertragspartner
KVB-INFOS-9-2014-Verordnung-Mobile-Fruehfoerderung. Mehr...
die Begründungen für die mobile Leistungserbringung (entspricht Anlage 2 der Vollzugshinweise)
Schlüsselwörter zur "nichtärztlichen Diagnostik/Befund der Interdisziplinären Frühförderstelle" im Förder- und Behandlungsplan (grünes Formular) des Bayerischen Rahmenvertrags Frühförderung (entspricht Anlage 1 der Vollzugshinweise). PDF...
Schlüsselwörter zur "Abschlussempfehlung" (Vollzugshinweise zum Bayerischen Rahmenvertrag Frühförderung)
Antwort der AOK auf Anfrage des Sprechers des UTB FF bezüglich der missverständlichen Förder- und Behandlungspläne zur mobilen Frühförderung (18.12.2013)